In der SCHEUNE nichts Neues!
Nachtrag zu Teil 1 von:
Warum die „Anlage Blankenburg“ nicht zu retten ist!
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Am Mittwoch, den 13.02.2018, kam ab 19:00 Uhr in der Vereinsgaststätte „SCHEUNE“ im Grünkardinalweg alles ganz anders, als gedacht. Kurz vorab: Der erwartete „Showdown“ blieb aus. Aber der Reihe nach:
Darauf vertrauend, dass es sich bei diesem „INFOABEND“ demnach um eine autonome Veranstaltung der Bürgerinitiative „[WIR SIND]“ handeln würde, waren wir zu zweit in der Hoffnung angereist, von den Vertretern eben dieser BI über deren Standpunkte und Pläne informiert zu werden. Im Gepäck für alle Fälle eine „schriftliche Einladung“, die mir im Dezember vom „Vorstand“ der BI zugegangen war.
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In diesem Schreiben wurde explizit darauf verwiesen, dass die BI völlig eigenständig handelt und eben nicht – wie auch von mir zuvor geschlussfolgert – ein abhängiger Ableger des Vereinsvorstands um Frau Landgraf war. Wörtlich heißt es im Schreiben:
Selbst der Briefkasten der BI hing bis zuletzt am Gitter des Vereinszimmers am Klubhaus.
Der Vereinsvorstand selbst dokumentierte in diesem Sinne vor kurzem sehr eindrucksvoll, dass ihm die mehrheitliche Konstellation innerhalb der von ihm vertretenen Klientel der Parzellenpächter und deren untergeordneten rechtlichen Ansprüche bekannt sind.
Als der Senat nämlich zu dem geschickten Schachzug griff, die geteilten Beratungstermine vor Ort in Blankenburg anzubieten, rief der Vorstand mehrfach nachdrücklich und öffentlich wirksam zu einer Art „Flashmob“ auf, um die dienstags stattfindenden Beratungstermine zu sabotieren (Quelle: facebook). Dienstags kann dort nämlich jeder interessierte Bürger erscheinen und seine Fragen stellen, wohingegen die Donnerstagstermine nur den legal in der Anlage dauerhaft wohnenden Blankenburgern vorbehalten sind, die auch hier und nicht woanders ihren Wahlkreis haben. Donnerstags finden demnach nur individuelle Beratungstermine für Anwohner statt, die als tatsächlich von einer „Umsiedlung“ oder in allerletzter Konsequenz von einer Enteignung oder eben auch von der Vorkaufsrechtswahrnehmung durch die Stadt betroffen sein könnten (vgl. siehe unten).
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