Eklat beim „Forum Blankenburger Süden“
Bei der jüngsten öffentlichen Versammlung vom „Forum Blankenburger Süden“ am Mittwoch, den 20. Juni 2018, in den Räumen der „Zukunftswerkstatt Heinersdorf“, Romain-Rolland-Str. 112, 13089 Berlin, reagierte der Sprecher des Forums Martin Kasztantowicz auf eine an ihn persönlich gerichtete Anfrage des „greenwatch e.V.“ vom 19.06.2018 mit einem fast 5-minütigen Redebeitrag. Kasztantowicz ergriff als Versammlungsleiter zum Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ gegen 22:00 Uhr vor mehr als 20 Teilnehmern (darunter Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Bezirksamts Pankow und eine Vielzahl Blankenburger Bürger) das Wort und erklärte u. a.:
- Er habe noch eine etwas unangenehme Ankündigung zu machen.
- Er habe einen 7-seitigen Brief in der Form einer Abmahnung von „greenwatch“ erhalten.
- Ihm werde u. a. Betrug an der Bevölkerung vorgeworfen, er sei ein trojanisches Pferd und infiltriere die Leute als Parteifunktionär undercover.
- Greenwatch gehe auch gegen Herrn Gester und den „Runden Tisch Blankenburg“ vor.
- Der Verein „Greenwatch“ habe im Jahr 2017 eine Webseite der GRÜNEN gefälscht.
- Er wolle den Anwesenden nur mitteilen, mit welchen Mitteln dort gekämpft wird.
- Der Herr Papenbrock, der auch in Blankenburg wohnt, sei derjenige, der sich so aufführt.
Zur Klarstellung veröffentlicht „greenwatch“ an dieser Stelle den Inhalt des Schreibens vom 19.06.2018 mit den entsprechenden Nachweisen.
Anzumerken ist, dass nachweislich bereits wenige Stunden nach Zustellung des Schreibens bei Herrn Kasztantowicz Veränderungen und Löschungen auf mehreren seiner im Schreiben erwähnten Webseiten vorgenommen wurden. Zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben im Schreiben vom 19.06.2018 wird daher in diesen Fällen nicht auf die aktuellen, sondern auf die Inhalte der Webseiten zum Web-Archiv verlinkt, die zum Zeitpunkt vor Erhalt des Schreibens im Internet sichtbar waren.
– WP/24/06/2018 –
greenwatch e.V.
Geschäftsstelle
Parkstraße 20
13129 Berlin
Telefon: 0 30 / 91 42 57 60
Fax: 0 30 / 91 42 57 80
eMail: greenwatch-ev@t-online.de
greenwatch e.V. | Parkstraße 20 | 13129 Berlin
– PER BOTEN –
Herrn
Martin Kasztantowicz
(…)
10249 Berlin
Berlin-Blankenburg, den 19. Juni 2018
Sehr geehrter Herr Kasztantowicz,
aus gegebenem Anlass wende ich mich als 1. Vorsitzender des rechtsfähigen eingetragenen Vereins „greenwatch“ mit diesem Schreiben an Sie persönlich, wobei vorrangig Ihre öffentlichen Aktivitäten als Funktionsträger in Politik und Wirtschaft im Fokus stehen.
Greenwatch wurde im Oktober 2015 in Berlin-Blankenburg von mehrheitlich ortsansässigen Bürgern gegründet. Unser Verein setzt sich vorrangig für den Natur- und Umweltschutz ein, wobei das soziale Engagement seiner Mitglieder satzungsgemäß auch die Stärkung und den Erhalt schützenswerter soziokultureller Strukturen umfasst.
Greenwatch arbeitet UNABHÄNGIG | GEMEINNÜTZIG | ÜBERPARTEILICH. In Blankenburg sind wir aktuell mit dem Projekt !RETTET BLANKENBURG! aktiv. Allgemeine Informationen, Hintergründe und Wissenswertes sowie ein Statement zu den Grundsätzen des Wirkens unseres Vereins im Rahmen des Neubauprojektes “BLANKENBURGER SÜDEN” finden Sie unter: – www.Rettet-Blankenburg.de –
Bei der sogenannten „Auftaktarena zur Bürgerbeteiligung“ des Senats zum Neubauprojekt „Blankenburger Süden“ am 03.03.2018 in Berlin-Buch wurden Sie als Interessenvertreter der Blankenburger Bürger und als „Sprecher des Forums Blankenburger Süden“ vorgestellt. Der Inhalt Ihrer Rede vor den ca. 700 Teilnehmern der Veranstaltung im Saal gab den Anlass zu Recherchen.
1. – Zu Parteipolitik und öffentlicher Wahrnehmung als langjähriger Parteifunktionär
Zahlreiche Webpräsenzen im Internet zeugen von Ihren langjährigen Aktivitäten als Parteifunktionär bei Bündnis90/DieGRÜNEN. Nach Ihrem Eintritt in die Partei im Jahr 2008 wirkten Sie lange Zeit sogar als Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität von Bündnis90/DieGRÜNEN Berlin. U. a. waren Sie auch Delegierter im Landesausschuss, Delegierter bei der Landesdelegiertenkonferenz und bei der Bundesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN.
Beispielhaft seien hier noch einige Projekte genannt, an denen Sie für die GRÜNEN beteiligt waren: Stadt-Raum-Gestaltung.de / klima-pankow.de / Shared-Space-Initiative / Online-Redaktion der Kreisverwaltung von Bündnis90/DieGRÜNEN Pankow / Grüne-Welle-Berlin / AK-Mobilität Pankow / Kostenloser ÖPNV – Vision oder Utopie? / Mobilitätsforum der Region TKS / Berlin Süd-West (17.03.2018).
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Im Internet wird auch sichtbar, dass Sie zum derzeitigen Vertreter des Senats, Herrn Jens-Holger KIRCHNER, Staatssekretär für Verkehr (Bündnis90/DieGRÜNEN) durch viele Jahre gemeinsamer Parteiarbeit, unter anderem auch durch die in Prenzlauer Berg gemeinsam bestrittene Veranstaltungsreihe „Kneipengespräche“, in einer besonderen Beziehung stehen.
Daraus erklärt sich wohl auch, warum Jens-Holger Kirchner als damaliger Stadtrat für Stadtentwicklung in Pankow am 07.06.2016 zusammen mit Stefan RICHTER von der Stiftung Zukunft Berlin die Mitgliederversammlung des von Ihnen im Jahr 2008 gegründeten „Runden Tischs Blankenburg“ besuchte und dort einen schriftlichen Entwurf vom April 2016 für die Gründung eines „Forum Blankenburger Pflasterweg“ – später umbenannt in „Forum Blankenburger Süden“ – vorlegte.
Dieser Entwurf stammte von Jens-Holger Kirchner (Bündnis90/DieGRÜNEN), Andreas OTTO, Bau- und Wohnungspolitischer Sprecher von Bündnis90/DieGRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus, Stefan Richter , von der Stiftung Zukunft Berlin (Richter war zuvor über 20 Jahre Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA e.V.) und Reiner WILD (langjähriger Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein e.V. und Mitglied von Bündnis90/DieGRÜNEN).
Laut Ihrer Aussage in Ihrer Rede auf der Veranstaltung „Auftaktarena“ in Berlin-Buch am 03.03.2018 hat sich am Tag nach dem Besuch von Kirchner und Richter beim „Runden Tisch Blankenburg“ – am 08.06.2016 – das „Forum Blankenburger Süden“ gegründet.
2. – Zum „Forum Blankenburger Süden“ – (www.dorfanger-blankenburg.de)
2a – Laut Registerauskunft der DENIC sind Sie persönlich seit 2017 der Inhaber der Domain „blankenburger-sueden.de“.
2b – Die Webpräsenz zum „Forum Blankenburger Süden“ findet man im Internet unter „www.dorfanger-blankenburg.de“ auf einer Unterseite. Auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird zum Thema Bürgerbeteiligung das „Forum Blankenburger Süden“ hervorgehoben und der dortige Text mehrfach direkt zur Forum-Seite auf „dorfanger-blankenburg.de“ verlinkt.
2c – Auf die schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 790 vom 13. März 2018 des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) zum „Blankenburger Süden“ hat der zuständige Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Städtebau und Wohnen, Sebastian SCHEEL, am 04.04.2018 u. a. folgendes erklärt:
„Frage 9: Welche vorbereitenden Veranstaltungen gab es im bisherigen Prozess mit den z. B. im Forum Blankenburger Süden organisierten Bürgerinnen und Bürgern?
Antwort zu 9:
Das „Forum Blankenburger Süden“ versteht sich eher als „halböffentlicher Ort, wo jedermann hinkommen kann, um insbesondere Informationen wie auch Haltungen auszutauschen“. Nach diesem Grundverständnis war z.B. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die regelmäßig an Terminen des „Forum Blankenburger Süden“ teilnimmt „Teil“ des „Forum Blankenburger Süden“.
Es ist davon auszugehen, dass die Bezeichnung „halböffentlicher Ort“ für das „Forum Blankenburger Süden“ von Staatssekretär Scheel auf dessen Kenntnis der oben unter Punkt 1. dargelegten Fakten, insbesondere die parteipolitischen Aktivitäten der GRÜNEN rund um den Entwurf und die Gründung des „Forum Blankenburger Süden“ im Jahr 2016 beruhen.
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Insofern ist sogar die Sicht von Senatorin Lompscher nachzuvollziehen, die nach der Auftakt-Veranstaltung vom 03.03.2018 gegenüber der Presse u. a. auf den Vorwurf, die Bürger seien getäuscht worden, sinngemäß erklärte, dass die Bürger nicht getäuscht worden seien, da ja die Bürgerbeteiligung mit der Auftakt-Veranstaltung vom 03.03.2018 erst begonnen habe.
In diesen beiden Aussagen zeigt sich deutlich der Makel der von Ihnen (und den Autoren des o. g. Entwurfs vom April 2016) auserwählten Funktion als Bürgervertreter, weil Sie auch von den Senatsvertretern in Ihrer Rolle als Sprecher des „Forum Blankenburger Süden“ eher als „Politiker mit verdecktem Mandat“ statt als engagierter Bürger Blankenburgs wahrgenommen werden (vgl. auch unten zu Punkt 6.)
3. – Zur Webpräsenz „dorfanger-blankenburg.de“
3a – Das Impressum auf „dorfanger-blankenburg.de“ weist Sie persönlich als „Betreiber und inhaltlich verantwortlich“ aus. Das Impressum enthält nicht die gesetzlich geforderten Mindestangaben, wonach der Name und die vollständige Anschrift des Verantwortlichen des Betreibers der Webseite zwingend zu benennen sind.
3a1 – Entgegen der gesetzlichen Pflicht geben Sie als Betreiber in Ihrem Impressum auf der Webseite „dorfanger-blankenburg.de“ seit vielen Jahren Ihre Anschrift nicht mehr an! Dies ist deshalb bemerkenswert, weil Ihr Impressum zuvor jahrelang (bis ins Jahr 2010) mit Ihrer damaligen Anschrift in Berlin-Blankenburg ausgestattet war (vgl. siehe unten).
3a2 – Auffällig an Ihrem aktuellen Impressum ist zudem der falsche Rechtshinweis:
„gemäß § 10 Abs. 3 MDStV„.
Der von Ihnen aktuell im Jahr 2018 noch in Bezug genommene „Staatsvertrag über Mediendienste“ (kurz Mediendienste-Staatsvertrag = MDStV) von 1997 ist bereits am 1. März 2007 außer Kraft getreten! Die Gesetzliche Grundlage für Pflichtangaben im Impressum von Internetpräsenzen mit redaktionellem Inhalt bilden seit dem 01.03.2007 das Telemediengesetz (§ 5 TMG) und der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§ 55 Abs. 2 RStV).
3b – Auf „dorfanger-blankenburg.de“ findet man unter dem Menüpunkt „Blankenburg – AG Stadtentwicklung“ die Unterseite „AG Stadtentwicklung Blankenburg“. Hier verlinken Sie über zwei Links (Link-Beschriftung: „Offener Brief der AG an Senator Müller vom 30.06.2016„) zu einem PDF-Dokument. Dieses dreiseitige Dokument, welches auf Seite 3 auch Sie als Mitglied der AG Stadtentwicklung Blankenburg benennt, trägt den Titel:
„Offener Brief der Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung Blankenburg“ .
Unter der Betreffzeile weist das Dokument folgendes Datum aus:
„Berlin, den 9. Februar 2017„
Diese Datumsangabe steht im Widerspruch zur Angabe in beiden Links, die jeweils das Datum des Dokuments mit „30.06.2016“ benennen. Zudem ist auf der verkleinerten Abbildung des Dokuments im rechten oberen Bereich der Seite (https://dorfanger-blankenburg.de/cms/uploads/images/smallpic/AGSB_Offner_Brief_234.jpg) zu erkennen, dass es sich auf dem Foto um ein Dokument vom 29. Juni 2016 handelt.
Dass dieses verkleinert abgebildete Dokument nicht identisch ist mit dem Dokument vom 9. Februar 2017, welches sich nach Nutzung eines der beiden Links öffnet, ist auch
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daran zu erkennen, dass sich hier am Ende der Seite 1 nur ein Absatz findet, während im PDF-Dokument vom 9. Februar 2017 unten auf Seite 1 zwei Absätze zu finden sind.
Hier liegt neben den durchaus entschuldbaren Fehlern in den Link-Bezeichnungen des Dokuments aber offensichtlich auch eine Manipulation vor. Inwieweit es sich ggf. sogar um eine strafbare Dokumentenfälschung handelt, wird noch zu prüfen sein.
Soweit bekannt, hat die „AG Stadtentwicklung Blankenburg“ tatsächlich im Juni 2016 einen Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin (nicht Senator!) Michael Müller und weitere Adressaten auf Landes- und Stadtbezirksebene verfasst. Die Datumsangabe 9. Februar 2017 auf dem PDF-Dokument ist daher unverständlich und vermutlich eine weitere falsche Angabe in Ihrer persönlichen Verantwortung – hier auf „dorfanger-blankenburg.de“.
3c – Auf den Webseiten von „dorfanger-blankenburg.de“ verweisen und verlinken Sie als Betreiber zudem seit vielen Jahren zur „Geotek Datentechnik GmbH„, deren gewerbliche Dienste „IT-Support und Netzwerkservice aus Berlin“ Sie somit dauerhaft und öffentlich weitreichend bewerben.
4. – Zur „GEOTEK Datentechnik GmbH“ (www.geotek.de)
4a – Die Seite „Impressum/Kontakt“ unter www.geotek.de gibt Sie als Geschäftsführer der „GEOTEK® Gesellschaft für Video- und Datentechnik mbH“ an und verweist auf den Handelsregistereintrag HRB 26037 beim Amtsgericht Charlottenburg. Die zu dieser HRB-Nummer eingetragene „Geotek Gesellschaft für Video- und Datentechnik mbH“ wurde lt. aktuellem Handelsregister-Auszug vom 09.06.2018 auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 18.09.1986 erstmals am 18.11.1986 in das Register eingetragen.
Die Angaben im Firmenprofil auf „geotek.de“ und in diversen Pressemitteilungen zur Firmengeschichte der Gesellschaft, diese sei im Jahr 1980 „mit Fördermitteln der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung“ gegründet worden, sind demnach offensichtlich unrichtig.
4b – Die Seite „Impressum/Kontakt“ unter www.geotek.de weist weitere falsche Angaben auf:
4b1 – „Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV:
Dipl.-Ing. Martin Kasztantowicz – Anschrift wie oben“ (vgl. siehe oben)
4b2 – „GEOTEK® ist eine eingetragene Europäische Gemeinschaftsmarke und rechtlich geschützt„
Ein öffentlich zugänglicher Auszug aus dem Europäischen Markenregister EUIPO vom 01.06.2018 weist unter der Registernummer EUTM – 005772975 aus, dass nach einer Entscheidung der Löschungsabteilung des EUIPO vom 26.09.2014
die Marke „GEOTEK“ gelöscht ist!
Die von Ihnen eingelegte Beschwerde war von der Beschwerdekammer des EUIPO am 14.12.2015 zurückgewiesen worden. Ihre dagegen gerichtete Klage vom 29.02.2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (Az.: T-97/16) war von der 5. Kammer des Gerichts am 4. Mai 2017 abgewiesen worden.
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Somit ist festzustellen, dass die Angaben zum vorgeblichen Schutz einer europäischen Marke „Geotek“ und die Verwendung des Schutzzeichens „®“ in der von Ihnen aktuell auf den Webseiten der GmbH explizit weiterhin verwendeten Firmenbezeichnung „GEOTEK® Gesellschaft für Video- und Datentechnik mbH“ wahrheitswidrig und rechtswidrig sind.
Da Sie mit der „GEOTEK GmbH“ am Geschäftsverkehr teilnehmen verstoßen Sie mit den oben benannten Handlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – insbesondere gegen § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen: (1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben … enthält“ –
Soweit feststeht, dass Sie durch Ihr Unterliegen im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof über die rechtskräftige Löschung vollumfänglich informiert sind, kommt eine Einstufung als fahrlässige Handlung nicht in Betracht. Ihre bewusste Verwendung der gelöschten Marke im Geschäftsverkehr muss als vorsätzlich und damit als strafrechtlich relevant eingestuft werden (§ 15 StGB).
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erfüllt Ihr o. g. Geschäftsgebaren den Tatbestand des § 263 StGB:
„§ 263 – Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“
Die Täuschungshandlung besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes in der Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist. Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt (vgl. u. a. BGH 4 StR 439/00 – Urteil vom 26.04.2001).
4c – Kundenbereich der „GEOTEK Datentechnik GmbH“
4c1 – Geschäftspartner der „GEOTEK GmbH“ haben laut Domainregister der DENIC in der Regel keine eigenen Rechte an der Domain, weil Sie sich persönlich bei den Neuanmeldungen von Domains nicht nur als „Administrativer Ansprechpartner“, sondern zusätzlich jeweils auch als Domaininhaber eintragen (Beispiele: klima-pankow.de / kontra-as-karow-buch.de)
4c2 – Bei den Domainanmeldungen im Register der DENIC machen Sie dazu jeweils regelmäßig falsche Angaben in Bezug auf Ihre Adressdaten. Die DENIC-Domainbedingungen schreiben unter § 3 – Pflichten des Domaininhabers vor, dass der Name und die Anschrift des Domaininhabers wahrheitsgemäß anzugeben sind. Soweit Sie sich regelmäßig als Person zum Domaininhaber anmelden, gehört die persönliche Anschrift in das Register. Sie tragen hingegen
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regelmäßig die Geschäftsanschrift der „GEOTEK GmbH“ ein, die ihren Sitz in Berlin-Mitte hat, obwohl die GmbH nachweislich nicht Domaininhaber ist. (Beispiele: klima-pankow.de / kontra-as-karow-buch.de)
4c3 – Geschäftspartner, die von der „GEOTEK Datentechnik GmbH“ bei ihren Webauftritten betreut werden, sind regelmäßig abmahngefährdet, weil im Impressum gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben fehlen und/oder falsche Rechtshinweise enthalten sind (u. a. „gemäß § 10 Abs. 3 MDStV“ – vgl. siehe oben). (Beispiele: tegelschliessen.de / ANDUS ELECTRONIC GMBH – andus.de / untertitel-gmbh.de / klima-pankow.de / kontra-as-karow-buch.de / stadt-raum-gestaltung.de)
4c4 – Unter dem Menüpunkt „Referenzen“ veröffentlicht die „GEOTEK GmbH“ eine
„Referenzliste zufriedener GEOTEK-Kunden„. Darunter findet sich u. a. beim Buchstaben „S“ die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Der darunter liegende Link verbindet den Nutzer direkt zur Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de).
5. – Zur Falschauskunft zum Rechtsstatus vom „Runden Tisch Blankenburg“
Vor wenigen Tagen, am 5. Juni 2018, wurde Ihnen bei der jüngsten Mitgliederversammlung vom “Runden Tisch Blankenburg” im Rahmen der Diskussion mit Herrn Breier bezüglich der Haftung für die Inhalte des Monitor-Informationsdienstes von einem Gast eine Nachfrage zum Rechtsstatus vom „Runden Tisch Blankenburg“ gestellt. Sie erteilten darauf wörtlich die folgende Auskunft: “Der Runde Tisch ist eine BGB-Gesellschaft … und die Mitglieder haften gemeinschaftlich”. Zuvor hatten Sie noch die Frage ausdrücklich verneint, ob es sich beim „Runden Tisch Blankenburg“ um eine Körperschaft handelt.
Für diese öffentlichen Erklärungen Ihrerseits, die offensichtlich beide unrichtig sind, gibt es zahlreiche Zeugen unter den Versammlungsteilnehmern vom 05.06.2018. Auch nach den Auskünften des Koordinators der Albert-Schweitzer-Stiftung, Herrn Steffen GESTER, vom 14. und 18.06.2018, der sich selbst als Mitbegründer vom „Runden Tisch Blankenburg“ bezeichnet, liegt kein Gesellschaftsvertrag vor, der von möglichen Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft geschlossen wurde. Ihre o. g. Auskunft zum Rechtsstatus des „Runden Tischs Blankenburg“ war demnach ebenfalls falsch! Dies wiegt umso schwerer, als Sie sich selbst stets als „Gründer“ vom „Runden Tisch Blankenburg“ bezeichnen (z. B. in den Vorstellungsrunden der regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen) und Sie bei den Zusammenkünften auch nahezu ausschließlich die Sitzungsleitung innehaben.
6. – Zu fehlender Transparenz und weiteren Täuschungen im Rechtsverkehr
Bei unseren Recherchen zu Ihren vielfältigen politischen und geschäftlichen Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf Ihre selbsterwählte Funktion eines Vertreters der Interessen der Blankenburger Bürgerschaft, hat sich u. a. herausgestellt, dass Sie bereits seit einigen Jahren kein Blankenburger Anwohner mehr sind. Laut amtlicher Melderegisterauskunft vom 17.05.2018 sind Sie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnhaft.
Soweit Sie im Domain-Register der DENIC und auf den Impressum-Seiten der von Ihnen verantworteten Webseiten jeweils die gesetzliche Pflicht zur Angabe Ihrer korrekten ladungsfähigen Anschrift entweder ganz missachten, oder aber die Geschäftsadresse der
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„GEOTEK GmbH“ in Berlin-Mitte angeben, sind demnach auch diese Angaben sämtlichst unrichtig. Letztlich ergibt sich daraus abermals eine Täuschung im Rechtsverkehr. In diesem Falle sind besonders jene gutgläubigen Bürger Blankenburgs und Ihre Verhandlungspartner in den zahlreichen Gremien betroffen, denen Sie als vermeintlicher Blankenburger Bürger gegenübertreten, ohne diese über Ihren bereits vor Jahren vollzogenen Wohnortwechsel zurück in den Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Kenntnis zu setzen.
7. – Aufforderung zum Rücktritt von allen übernommenen Funktionen, die im direkten Zusammenhang mit den Interessen der Blankenburger Bürger stehen
Als Geschäftsführer eines auf IT-Dienstleistungen spezialisierten Unternehmens sind Sie im Geschäftsverkehr nicht nur den Kunden und Geschäftspartnern gegenüber (zu denen auch diverse Bürgerinitiativen zählen) zu besonderer Sorgfalt insbesondere auch im Umgang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet. Daran fehlt es ersichtlich. Auch die von der „GEOTEK Datentechnik“ bzw. von Ihnen als Webmaster betreuten „NGO’s“, denen Sie mit den oben benannten Falschangaben eine besondere letztlich nicht vorhandene Fachkompetenz vorgetäuscht haben, sind in erheblichem Maße von möglichen kostenintensiven Abmahnungen bedroht. Hier stehen Sie nicht zuletzt auch all jenen gutgläubigen Mitgliedern der diversen Bürgerinitiativen gegenüber persönlich in der Verantwortung, die auf die Seriosität Ihrer Aussagen als Geschäftsführer der „GEOTEK Datentechnik GmbH“ vertraut haben.
Sehr geehrter Herr Kasztantowicz, sicher haben Sie Verständnis dafür, dass uns nach alldem das Vertrauen dazu fehlt, in Ihnen einen seriösen Interessenvertreter der Blankenburger Bürger zu sehen. Wir fordern Sie daher dazu auf, den Weg für eine nachhaltig vertrauensvolle Bürgervertretung freizumachen, indem Sie alle von Ihnen übernommenen Funktionen, die im direkten Zusammenhang mit den Interessen der ortsansässigen Blankenburger Bürger stehen, mit sofortiger Wirkung niederlegen!
Insbesondere im Interesse einer zukünftig seriösen Bürgerbeteiligung und Zusammenarbeit mit den staatlichen Entscheidungsträgern in Bezug auf das Neubauprojekt „Blankenburger Süden“ halten wir diesen Schritt für unumgänglich.
8. – Veröffentlichung und Frist zur Stellungnahme
Wegen der Bedeutung für die aktuellen und die zukünftigen Sozialstrukturen vor Ort beabsichtigen wir, die o. g. Informationen mit den entsprechenden Nachweisen der betroffenen Bürgerschaft in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Dazu würden wir gern auch Ihre persönliche Stellungnahme zu den o. g. Konfliktthemen einbeziehen. Deshalb wären wir Ihnen – unabhängig von dem geforderten Rücktritt – dankbar, wenn Sie uns zeitnah Ihre
Stellungnahme bis spätestens zum 27.06.2018
zukommen lassen würden. Sollten wir bis zum Ablauf der Frist keine Reaktion von Ihnen erhalten haben, werden wir davon ausgehen, dass Sie auf eine persönliche Stellungnahme verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wolfgang Papenbrock
1. Vorsitzender
greenwatch e.V.