Wissenswertes zur „SEM“
Am Samstag, den 05.05.2018, wurde im Rahmen einer weiteren vom Senat organisierten „Bürgerwerkstatt“ im Saal der „Albert-Schweitzer-Stiftung“ in Berlin-Blankenburg bekannt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aufgrund der massiven Bürgerproteste gegen die am 03.03.2018 vorgestellten Neubauplanungen den Zeitplan nochmals geändert hat. Dem nachgebesserten Slogan folgend „Stadt behutsam weiterbauen“ sollen jetzt neue verträglichere Alternativen gemeinsam mit den direkt betroffenen Bürgern erarbeitet werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus wird somit erst im Sommer 2019 über die „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) zum Bauprojekt „Blankenburger Süden“ entscheiden.
Die offizielle Information der Senatsverwaltung zur „SEM„, die verharmlosend unauffällig im Erstklässler-Style daherkommt, finden Sie hier:
„Das kleine 1×1 der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“
„Das GROßE 1×1 der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ begegnet den meisten Betroffenen in der ganzen Bundesrepublik aber meist erst, wenn es für sie zu spät ist. Darum gilt es, die unmittelbar betroffenen Blankenburger im Vorfeld der Entscheidung über eine „SEM“ zum Großbauprojekt „Blankenburger Süden“ möglichst umfassend zu informieren:
Was die politische Entscheidung der Parlamentarier zur Einleitung einer „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) für direkt Betroffene bedeuten kann, wird in der TV-Dokumentation „Weizen oder Wohnen? Bauern gegen Städteplaner“ vom BR-Fernsehen vom 04.04.2018 deutlich:
DokThema Weizen oder Wohnen? – Bauern gegen Städteplaner -> zum Video bitte hier klicken
Nach dem Willen der Berliner Stadtplaner sollen nach der zu erwartenden Parlamentsentscheidung über die „SEM“ (Sommer 2019) in den folgenden 10 Jahren zunächst die akuten Verkehrsprobleme der Region durch Baumaßnahmen gelöst werden. Der ursprünglich für das Jahr 2019 geplante Baustart auf den ehemaligen Rieselfeldern (vgl. Tagesspiegel vom 06.03.2017 – Artikel „Es bleibt abzuwarten, ob es ohne Enteignungen gehen kann“) soll nunmehr nach vorausgegangenen städtebaulichen Ausschreibungen und den rechtlich notwendigen Planfeststellungsverfahren erst im Jahr 2029 erfolgen (vgl. Tagesspiegel-online vom 07.05.2018 – 16:56 Uhr – Artikel „Entscheidung über ‚Blankenburger Süden‘ erst 2019“).
Alle engagierten Bürger der betroffenen Region, die sich am Protest beteiligt haben, dürfen diese Planänderungen der Senatsverwaltung durchaus als Erfolg betrachten. War doch in zahlreichen Wortbeiträgen wiederholt die Forderung laut geworden:
Zuerst die Verkehrsprobleme in und um Blankenburg lösen – danach kann man auf den Freiflächen umgebungsanpasst Wohnraum schaffen!
Dem hat sich die Senatsverwaltung jetzt offenbar angeschlossen. Man will die derzeit akuten Verkehrsprobleme vor Ort nunmehr zwingend im Vorfeld eines Baubeginns des Neubauprojekts „Blankenburger Süden“ lösen.
Der Sozialkonflikt bezüglich möglicher Enteignung bzw. Verdrängung von Bewohnern und Nutzern der „Erholungsanlage Blankenburg“ und der „Familiengärten“ in Heinersdorf ist damit jedoch noch nicht ausgeräumt. Insoweit besteht im Lager der existenziell bedrohten Pächter und Eigentümer der zahlreich vorhandenen massiven Wohnhäuser in beiden Siedlungen kein Grund zum Jubel.
Der Senat hält derzeit (noch) weiter an Plänen zu erheblichen Einschnitten in die „Erholungsanlage Blankenburg“ fest. Im Klartext heißt das: die geplanten Eingriffe in die Erbbaupacht- und Eigentumsverhältnisse von hunderten Eigenheimbesitzern sind nicht vom Tisch, sondern nur aufgeschoben.
– WP/07/05/2018 –