Am Mittwoch, den 06.06.2018, hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Stadtbezirks Berlin-Pankow auf ihrer 16. ordentlichen Tagung einen für alle Bewohner der Blankenburger und der umliegenden Ortsteile eine wichtige Entscheidung zum Bauprojekt „Blankenburger Süden“ getroffen. Hier die bedeutendsten Punkte:
- Der Wohnungsbau erfolgt ausschließlich im sogenannten Kerngebiet (ehemalige Rieselfelder). .
- Den örtlichen Bedingungen angepasst sind nunmehr maximal bis zu 5.800 Wohnungen geplant. .
- Es erfolgt KEINE Inanspruchnahme der „Erholungsanlage Blankenburg“ und der „Familiengärten“ für den Wohnungsneubau oder einen Betriebshof. .
- Keine Wohnbebauung auf Kleingartenanlagen. .
- Kein Bau der Tangentialverbindung Nord (TVN) – auch keine Teilabschnitte. .
- Erhalt des Golfplatzes und Weiterbetrieb in der bestehenden Form.
Der folgende Link führt zum Beschluss-Dokument der BVV-Pankow:
– BVV-BESCHLUSS vom 06.06.2018 –
Die unter dem o. g. Link zu erreichende Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 28.05.2018 wurde gestern in der BVV-Sitzung zur Abstimmung gestellt und von den Bezirksverordneten mit 31 JA-Stimmen (bei 14 Gegenstimmen und einer Enthaltung) angenommen. Der Sozialkonflikt bezüglich möglicher Enteignung bzw. Verdrängung von Bewohnern und Nutzern der „Erholungsanlage Blankenburg“ und der „Familiengärten“ in Heinersdorf scheint damit zunächst im Bereich der politischen Entscheider im Stadtbezirk Pankow abgewendet. Endgültige Gewissheit wird sich für die existenziell bedrohten Pächter und Eigentümer der zahlreich vorhandenen massiven Wohnhäuser in beiden Siedlungen aber erst mit einem Beschluss der Parlamentarier im Berliner Abgeordnetenhaus ergeben. Dieser ist nach heutigem Stand ca. Mitte des Jahres 2019 zu erwarten. Offiziell hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bis heute (noch) an den Plänen zu erheblichen Einschnitten in die „Erholungsanlage Blankenburg“ fest. Die zuletzt geplanten Eingriffe in die Erbbaupacht- und Eigentumsverhältnisse von hunderten Eigenheimbesitzern sind mit dem gestrigen Beschluss der BVV-Pankow aber ein Stück weit unwahrscheinlicher geworden. – WP/07/06/2018 –